Kryptowährung Steuerrechner

Du trägst Käufe, Verkäufe, Staking und Airdrops mit Datum, Menge, Preis und Gebühr ein. Der Krypto-Steuerrechner ordnet jeden Verkauf nach FIFO oder LIFO deinen Käufen zu, also die ältesten oder die jüngsten zuerst, prüft je Kauf die Haltefrist und zeigt den steuerpflichtigen Gewinn des Jahres samt geschätzter Steuer.

Mehr als ein Jahr gehalten: steuerfrei

§ 23 EStG: steuerfrei ab dem Tag nach dem Jahrestag des Kaufs

Freigrenze 1.000 € pro Jahr

Nur ein Gesamtgewinn unter 1.000 € bleibt steuerfrei (bis 2023: 600 €)

FIFO für die Steuererklärung

LIFO nur zum Vergleich, das Bundesfinanzministerium sieht es nicht vor

0

Noch keine Transaktionen vorhanden. Füge links deine erste Transaktion hinzu.

Dein Steuersatz

Füge zuerst Transaktionen hinzu, um die Steuer zu berechnen.

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden; maßgeblich ist die Beurteilung durch das Finanzamt bzw. eine:n Steuerberater:in (§ 23 EStG: private Veräußerungsgeschäfte).

Eingaben und Gebühren im Krypto-Steuerrechner

Um die Steuer auf deine Krypto-Gewinne zu berechnen, braucht der Rechner den Preis je Coin in Euro und die Gebühr getrennt davon. Die Gebühr beim Kauf schlägt der Rechner auf die Anschaffungskosten auf; 20 € Gebühr auf 0,5 BTC machen jeden Coin um 40 € teurer. Die Gebühr beim Verkauf verteilt er nach Menge auf die zugeordneten Käufe und zieht sie vom Gewinn ab: Von 54 € Gebühr für 0,6 BTC tragen 0,5 BTC also 45 € und 0,1 BTC 9 €. Trag deshalb jede Gebühr ein. Sie senkt den Gewinn, bei Verkäufen innerhalb der Frist also den steuerpflichtigen.

Zur Auswahl stehen die 100 größten Coins nach Marktkapitalisierung. Für heute datierte Einträge schlägt der Rechner den aktuellen Kurs vor, ältere Preise nimmst du aus der Abrechnung deiner Börse.

Haltefrist: Ab welchem Tag ein Verkauf steuerfrei ist

Steuerpflichtig ist ein Verkauf, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Gezählt wird nach dem Kalender, nicht in 365 Tagen: Der Tag des Kaufs zählt nicht mit, die Frist endet mit Ablauf desselben Datums im Folgejahr, und steuerfrei ist erst ein Verkauf am Tag danach. Wer am 10. März 2024 kauft, verkauft ab dem 11. März 2025 steuerfrei, am 10. März 2025 noch nicht. Bei einem Kauf am 29. Februar endet die Frist am 28. Februar des Folgejahres, und der 1. März ist der erste steuerfreie Tag.

In der Liste „Bestand und Haltefrist je Kauf“ zählt „Noch X Tage“ bis zu dem Tag, an dem du die Coins aus diesem Kauf steuerfrei verkaufen kannst: Bei „Noch 1 Tag“ verkaufst du morgen steuerfrei, heute nicht. Die Liste zeigt die Restmengen so, wie sie nach FIFO übrig sind, auch wenn du für das Ergebnis LIFO gewählt hast.

FIFO oder LIFO: Welche Reihenfolge das Finanzamt anerkennt

Verkaufst du nur einen Teil deiner Coins, legt die Reihenfolge fest, welche Käufe als verkauft gelten. Das Bundesfinanzministerium regelt das in seinem Schreiben zu Kryptowerten vom 6. März 2025: Lässt sich nicht jeder verkaufte Coin einem bestimmten Kauf zuordnen, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Den Gewinn bemisst es nach den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder, zur Vereinfachung, ebenfalls nach FIFO. LIFO kommt in dem Schreiben nicht vor. Für die Steuererklärung rechnest du deshalb mit FIFO; die Durchschnittsmethode bietet das Tool nicht an, und LIFO dient im Rechner nur dem Vergleich.

Angenommen, du kaufst am 10. März 2024 0,5 BTC zu 40.000 € je Coin mit 20 € Gebühr und am 15. Januar 2025 weitere 0,5 BTC zu 80.000 € mit 40 € Gebühr. Am 20. Juni 2025 verkaufst du 0,6 BTC zu 90.000 € je Coin und zahlst 54 € Gebühr.

Verkauf von 0,6 BTC am 20.06.2025, geschätzte Steuer bei 42 % Steuersatz
FIFOLIFO
Als verkauft gelten0,5 BTC vom 10.03.2024 und 0,1 BTC vom 15.01.20250,5 BTC vom 15.01.2025 und 0,1 BTC vom 10.03.2024
Steuerfreier Gewinn24.935,00 €4.987,00 €
Steuerpflichtiger Gewinn983,00 €4.915,00 €
Geschätzte Steuer0,00 €2.064,30 €

Unter FIFO stammt der größte Teil des Verkaufs aus dem Kauf vom März 2024, dessen Frist abgelaufen ist. Steuerpflichtig bleiben 983 € aus dem jüngeren Kauf, und solange du im Jahr sonst nichts mit Gewinn verkaufst, liegen sie unter der Freigrenze. LIFO nimmt zuerst die Coins vom Januar, die noch in der Frist liegen, und macht daraus 4.915 € steuerpflichtigen Gewinn.

Die Reihenfolge gilt außerdem je Wallet, und die gewählte Methode bleibt dort, bis der Coin in dieser Wallet vollständig verkauft ist. Der Rechner kennt keine Wallets und reiht alle Einträge eines Coins hintereinander. Liegt ein Coin in mehreren Wallets, die keine Coins austauschen, trägst du jede Wallet in einer eigenen Sitzung ein, etwa in einem zweiten Browser. Freigrenze und Verlustverrechnung gelten aber für alle Wallets zusammen: Gewinne und Verluste der Sitzungen rechnest du selbst gegeneinander, denn jede prüft die Grenze nur für ihre eigenen Einträge. Wandern Coins zwischen den Wallets, gehören beide in eine Sitzung.

Freigrenze von 1.000 € im Jahr

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn ihr Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt. Bis einschließlich 2023 lag die Grenze bei 600 €, und so setzt der Rechner sie für diese Jahre auch an. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Erreicht der Gewinn die Grenze, ist er vollständig steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Bringt der Verkauf aus dem Beispiel oben 90.200 € statt 90.000 € je Coin, steigt der steuerpflichtige Gewinn unter FIFO von 983 € auf 1.003 €, und die geschätzte Steuer springt bei 42 % von 0 € auf 421,26 €. Liegst du im Jahr knapp unter der Grenze, rechnest du einen weiteren Verkauf vorher im Tool durch.

Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres, etwa aus Fremdwährung, die du höchstens ein Jahr nach dem Kauf verkauft hast, rechnest du selbst zum Ergebnis des Rechners. Erreicht die Summe 1.000 €, ist auch dein Krypto-Gewinn voll steuerpflichtig, obwohl der Rechner ihn unter der Freigrenze zeigt.

Verluste verrechnen

Verluste aus Verkäufen innerhalb der Frist zieht der Rechner von den steuerpflichtigen Gewinnen desselben Jahres ab, über alle Coins hinweg, und prüft erst danach die Freigrenze. Verluste nach Ablauf der Frist lässt er weg, so wie die dort steuerfreien Gewinne. Übersteigen die Verluste die Gewinne, zeigt er 0 € als steuerpflichtig an und rechnet den Rest nicht weiter.

Steuerlich mindert dieser Rest nur Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, nicht Lohn oder andere Einkünfte, und zwar im Vorjahr oder in den folgenden Jahren; das Finanzamt stellt ihn dafür gesondert fest. Den Betrag ermittelst du im CSV-Export als Summe der Spalte „Gewinn/Verlust (EUR)“ über alle Zeilen mit „Nein“ bei „Steuerfrei“. Die Karte „Gewinne minus Verluste“ zählt die steuerfreien Verkäufe mit und taugt dafür nicht.

Staking und Airdrops: Steuer beim Zufluss und Eintrag im Rechner

Beim Staking hinterlegst du Coins, damit ein Netzwerk Transaktionen bestätigt, und erhältst dafür neue Coins als Rewards. Diese Erträge versteuerst du im Privatvermögen schon beim Zufluss, bewertet mit dem Marktkurs am Tag der Einbuchung in deiner Wallet; Rewards, die du nicht abholst, zählen spätestens zum Jahresende. Steuerfrei bleiben sie, wenn deine Einkünfte aus Leistungen im Jahr zusammen weniger als 256 € betragen. Diese Grenze gilt getrennt von der Freigrenze für Verkäufe.

Der Rechner bildet davon nur den späteren Verkauf ab. Ein Eintrag „Staking“ oder „Airdrop“ legt die Coins wie einen Kauf an und startet ihre Haltefrist. Trag als Preis den Marktkurs am Tag des Zuflusses ein, dann stimmen beim Verkauf die Anschaffungskosten. Die Einkünfte beim Zufluss, Menge mal Kurs aller Rewards eines Jahres, summierst du selbst; sie gehören in der Anlage SO zu den Einkünften aus Leistungen.

Bei einem Airdrop verteilt ein Projekt Coins an Wallets. Hier kommt es darauf an, ob du etwas dafür tun musstest: Hast du mehr Daten über dich angegeben, als für die technische Zuteilung nötig sind, oder einen Beitrag in sozialen Medien geschrieben, gilt dasselbe wie beim Staking. Kamen die Coins ohne dein Zutun, kommt eine Schenkung in Betracht; dann übernimmst du Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten des Schenkenden, und die kennt der Rechner nicht.

CSV-Export für die Anlage SO

Der Export enthält für jeden Verkauf eine Zeile je zugeordnetem Kauf, getrennt durch Semikolon; Tabellenprogramme mit deutscher Spracheinstellung erkennen die Spalten so beim Öffnen. Die Spalten:

  • Verkaufsdatum, Kaufdatum und Haltedauer in Tagen
  • Coin und Menge
  • Kaufpreis je Coin in Euro, einschließlich der Gebühr beim Kauf
  • Verkaufspreis je Coin in Euro
  • Steuerfrei mit „Ja“ oder „Nein“
  • Gewinn oder Verlust in Euro, nach Abzug des Anteils der Gebühr beim Verkauf

In der Anlage SO haben Kryptowerte einen eigenen Block bei den privaten Veräußerungsgeschäften. Dorthin gehören nur die Zeilen mit „Nein“. Den Veräußerungspreis erhältst du als Menge mal Verkaufspreis, die Anschaffungskosten als Menge mal Kaufpreis. Die Gebühr beim Verkauf ergibt sich als Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten minus Gewinn und zählt als Werbungskosten.

Für das Finanzamt muss die Aufstellung nachvollziehbar sein, also Methode und Herkunft der Kurse zeigen. Die Methode steht in der Zusammenfassung am Ende der Datei, die Abrechnungen deiner Börse legst du dazu.

Speicherung und Grenzen des Rechners

Der Steuerrechner für Kryptowährungen ist kostenlos und braucht kein Konto: Beim ersten Eintrag setzt die Seite ein Cookie, über das der Server deine Einträge nur in diesem Browser wiederfindet. Ein Jahr danach oder sobald du dort die Cookies löschst, ist die Sitzung weg, auch mitten in der Steuererklärung, und aus der CSV kann der Rechner sie nicht wiederherstellen. Ändert sich 13 Monate lang nichts, löscht der Server die Einträge. Lade die CSV trotzdem herunter, sobald ein Steuerjahr vollständig ist, denn sie ist dein Beleg. Eine Sitzung fasst höchstens 500 Transaktionen.

Die geschätzte Steuer ist der steuerpflichtige Gewinn mal dem Satz, den du wählst: 30, 35, 42 oder 45 %. Nimm den Satz, der deinem Grenzsteuersatz am nächsten liegt, also dem Satz, mit dem jeder zusätzliche Euro deines Einkommens besteuert wird. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten.

Lending, also Coins gegen Zinsen verleihen, bildet der Rechner ebenso wenig ab wie Coins im Betriebsvermögen, gewerblichen Handel und Derivate.

Häufige Fragen

Wie wird ein Tausch von Krypto gegen Krypto eingetragen?
Steuerlich verkaufst du beim Tausch den abgegebenen Coin und kaufst den neuen; für den neuen beginnt die Haltefrist am Tag des Tauschs. Im Rechner legst du deshalb zwei Einträge an: einen Verkauf des alten Coins mit dem Euro-Wert des erhaltenen Coins und einen Kauf des neuen Coins mit dem Euro-Wert des abgegebenen. Als Preis je Coin trägst du jeweils diesen Euro-Wert geteilt durch die Menge des Eintrags ein. Bezahlst du eine Ware oder Dienstleistung mit Krypto, ist das ebenfalls ein Verkauf.
Ist ein Transfer zwischen eigenen Wallets ein Verkauf?
Nein. Ein Verkauf setzt voraus, dass die Coins gegen Entgelt an einen anderen gehen. Einen Transfer zwischen eigenen Wallets oder von der Börse in deine Wallet trägst du nicht ein; der Rechner hat dafür auch keinen Typ. Das gilt, solange beide Wallets in derselben Sitzung stehen. Führst du sie in getrennten Sitzungen, fehlt in der Ziel-Sitzung der Kauf, und der Rechner lehnt dort jeden Verkauf ab.
Gilt die Freigrenze bei Ehepaaren doppelt?
Bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehegatte seine eigene Freigrenze, aber nur bis zur Höhe seines eigenen Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften. Was einer nicht ausschöpft, geht nicht auf den anderen über. Rechne deshalb für jeden getrennt, im Rechner mit je einer eigenen Sitzung, also in einem zweiten Browser.
Welcher Kurs gilt, wenn eine Abrechnung fehlt?
Die Finanzverwaltung erkennt den Kurs einer Handelsplattform oder einer Kursliste im Internet an. Statt des Kurses zum genauen Zeitpunkt darfst du auch einen Tageskurs nehmen, etwa den Tagesschlusskurs, solange du Kauf und Verkauf nach derselben Quelle und demselben Verfahren bewertest.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Die Regel, nach der sich die Frist auf zehn Jahre verlängert, wenn ein Wirtschaftsgut Einkünfte abwirft, wendet die Finanzverwaltung auf Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether nicht an. Coins, die du ins Staking gibst, verkaufst du nach Ablauf eines Jahres steuerfrei, gerechnet wie bei jedem anderen Kauf.